Im Zuge der Bestattungsvorsorge können Sie unter anderem klären, welche Art der Bestattung Sie sich wünschen. Ziehen Sie eine Feuerbestattung in Betracht? Bei dieser Art der Bestattung wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt und die Asche danach in einer Aschekapsel oder Schmuckurne auf dem Friedhof beigesetzt. Ihre Hinterbliebenen haben somit wie bei einem Erdgrab einen Ort, an dem sie gedenken und trauern können.
Bei der Entscheidung über die Bestattungsart spielen häufig auch die Kosten eine Rolle. Die Feuerbestattung gilt als günstige Variante da die Kosten deutlich unter denen einer Erdbestattung liegen. Dies hat zwei Gründe: Bei einem kleinen Urnengrab fallen generell geringere Pflegekosten an als für ein Erdgrab und auch die Urne selbst kostet weniger als ein Sarg. In Deutschland gilt jedoch die sogenannte Sargpflicht für die Kremation, was bedeutet, dass auch bei der Feuerbestattung Kosten für einen Sarg entstehen, auch wenn es sich dabei um eine weniger aufwendige Ausführung handeln kann.
Die Gedenkfeier bei einer Feuerbestattung findet meistens einige Tage vor der Urnenbeerdigung statt, damit Ihre Angehörigen während der Aufbahrung gebührend von Ihnen Abschied nehmen können.
Was ist bei der Feuerbestattung zu beachten?
Was müssen Sie noch wissen, bevor Sie sich entscheiden? Bei einer Feuerbestattung wird vor der Kremation eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt oder Rechtsmediziner vorgenommen, um nochmals genau die Identität des Verstorbenen sowie die Todesursache zu überprüfen. Der Grund dafür ist, dass nach der Einäscherung keine Untersuchung mehr möglich ist. Fragen Sie ruhig beim Bestatter über diese zusätzlichen Kosten für die weitere Untersuchung nach. Außerdem müssen Sie im Vorfeld eine sogenannte Kremationsverfügung unterschreiben, die den ausdrücklichen Wunsch enthält, nach Ihrem Tod eingeäschert zu werden.
Da die Bestattung in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - dem sogenannten Friedhofszwang unterliegt, ist es Ihren Hinterbliebenen nicht erlaubt, Ihre Asche nach der Kremation privat zu verstreuen oder die Urne mit nach Hause zu nehmen. Auf einigen Friedhöfen ist es jedoch erlaubt, die Asche im Rahmen einer anonymen Beisetzung zu verstreuen.