Ihr aktueller und ganz persönlicher Wille als Patient hat immer Vorrang vor dem eines gesetzlichen Vertreters, beispielsweise einem Betreuer oder Bevollmächtigten, und auch vor der Meinung des Arztes. Wenn Sie also durch Krankheit aktuell nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern, dann kommt es entscheidend auf den in Ihrer Patientenverfügung verfassten Willen an.
Der Inhalt entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Sie medizinische Maßnahmen wie Heilbehandlungen und ärztliche Heileingriffe zulassen, die der Verlängerung Ihres Lebens dienen. Und das gilt für jeden Lebensabschnitt, denn eine Patientenverfügung dokumentiert Ihr persönliches Recht auf Selbstbestimmung und ist nicht allein eine Frage des Älterwerdens.
Auf diese formalen und inhaltlichen Anforderungen sollten Sie achten
Sie sollten eine Patientenverfügung immer schriftlich verfassen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, eine pauschal formulierte Patientenverfügung aus dem Internet herunterladen. Dasselbe gilt für allgemeingültige formal juristische Texte, die Ihnen beispielsweise bei einem Notar vorgelegt werden können und die für alle Kunden mit gleichem Inhalt abgefasst sind. Verlässlichere Quellen sind:
- Die Justizministerien des Bundes und der Länder
- Die Ärztekammern des Bundes und der Länder
- Die Beratung durch kirchliche Vertreter und soziale Einrichtungen.
Eine Patientenverfügung ist nicht irgendeine Verfügung, sondern Ihr höchstpersönlicher und individueller Wille. Der Inhalt einer Patientenverfügung bezieht sich immer auf zukünftige Ereignisse, die meist nicht einmal unmittelbar bevorstehen. Sie gilt für den Fall, dass Sie als Patient nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig sind. Das entscheidende Kriterium der Verfügung ist die Benennung konkreter Fallbeispiele.
Das setzt voraus, dass Sie in Ihrer Patientenverfügung spezielle medizinische Situationen einzeln und konkret auflisten und die für Sie daraus resultierenden Konsequenzen detailliert benennen. Wichtige Themen sind vor allem lebensverlängernde Maßnahmen wie die Zwangsernährung über eine Magensonde oder die künstliche Beatmung. Holen Sie deshalb unbedingt fachlichen Rat bei Medizinern, Juristen, kirchlichen Vertretern und Beratungsstellen ein!