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Ein Testament verfassen - was Ihnen persönlich wichtig ist

Formaljuristisch ist das Testament eine "letztwillige Verfügung". Sie verfügen, wie Ihr Vermögen weitergegeben wird. Wenn Sie kein Testament verfassen, wird die Erbfolge automatisch gesetzlich geregelt. Wenn Sie nicht wollen, dass diese gesetzliche Erbfolgeregelung greift, müssen Sie Ihr persönliches Testament verfassen. Ein solches Testament können Sie eigenhändig erstellen oder als öffentliches Testament notariell hinterlegen. Das eigenhändig erstellte Testament muss von der Person, die das Testament verfasst, handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden - mit Vor- und Zunamen, um eine Verwechslung auszuschließen.

Ein persönliches Testament verfassen

Wenn Sie Ihr persönliches Testament verfassen, können Sie so viele Erben einsetzen, wie Sie möchten. Sie können auch berechtigte Erben von der Erbfolge - bis auf den Pflichtteil - ausschließen. Befürchten Sie als Firmeninhaber nach Ihrem Tod Streit um Ihren Nachlass, können Sie auch eine Teilungsanordnung einsetzen, die festlegt, wer aus der Erbengemeinschaft Ihre Firma bekommen soll. So können Sie verhindern, dass Ihr Firmenvermögen zerschlagen wird.
Wenn Sie ein eigenhändiges Testament verfassen, sollten Sie dies nicht zu Hause aufbewahren, sondern bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl hinterlegen. So wird Ihr Testament garantiert durchgesetzt. Als Beweis für die Abgabe erhalten Sie einen Hinterlegungsschein, den Sie unbedingt sorgfältig aufbewahren sollten.

Das notarielle Testament

Sicherer und unanfechtbarer als das persönliche Testament ist das notarielle Testament. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:
Entweder erklären Sie Ihren letzten Willen gegenüber einem Notar, der ihn daraufhin schriftlich verfasst oder Sie schreiben Ihren letzten Willen selbst nieder und übergeben dieses Schreiben dann einem Notar. In beiden Fällen werden Gebühren erhoben, die sich nach der Höhe des zu vererbenden Vermögens richten. Allerdings bekommen Sie hierfür auch eine umfangreiche notarielle Beratung. Tritt der Erbfall ein, wird das notarielle Testament dann unverzüglich dem zuständigen Nachlassgericht überstellt. Liegen das notarielle Testament und die Eröffnungsniederschrift - das Protokoll der Nachlass-Eröffnung - vor, bedarf es meist auch keiner Beantragung eines oft teuren Erbscheins mehr.
 

Warum eine Patientenverfügung so wichtig ist

Ihr aktueller und ganz persönlicher Wille als Patient hat immer Vorrang vor dem eines gesetzlichen Vertreters, beispielsweise einem Betreuer oder Bevollmächtigten, und auch vor der Meinung des Arztes. Wenn Sie also durch Krankheit aktuell nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern, dann kommt es entscheidend auf den in Ihrer Patientenverfügung verfassten Willen an.

Der Inhalt entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Sie medizinische Maßnahmen wie Heilbehandlungen und ärztliche Heileingriffe zulassen, die der Verlängerung Ihres Lebens dienen. Und das gilt für jeden Lebensabschnitt, denn eine Patientenverfügung dokumentiert Ihr persönliches Recht auf Selbstbestimmung und ist nicht allein eine Frage des Älterwerdens.

Auf diese formalen und inhaltlichen Anforderungen sollten Sie achten

Sie sollten eine Patientenverfügung immer schriftlich verfassen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, eine pauschal formulierte Patientenverfügung aus dem Internet herunterladen. Dasselbe gilt für allgemeingültige formal juristische Texte, die Ihnen beispielsweise bei einem Notar vorgelegt werden können und die für alle Kunden mit gleichem Inhalt abgefasst sind. Verlässlichere Quellen sind:

  • Die Justizministerien des Bundes und der Länder
  • Die Ärztekammern des Bundes und der Länder
  • Die Beratung durch kirchliche Vertreter und soziale Einrichtungen.

Eine Patientenverfügung ist nicht irgendeine Verfügung, sondern Ihr höchstpersönlicher und individueller Wille. Der Inhalt einer Patientenverfügung bezieht sich immer auf zukünftige Ereignisse, die meist nicht einmal unmittelbar bevorstehen. Sie gilt für den Fall, dass Sie als Patient nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig sind. Das entscheidende Kriterium der Verfügung ist die Benennung konkreter Fallbeispiele.

Das setzt voraus, dass Sie in Ihrer Patientenverfügung spezielle medizinische Situationen einzeln und konkret auflisten und die für Sie daraus resultierenden Konsequenzen detailliert benennen. Wichtige Themen sind vor allem lebensverlängernde Maßnahmen wie die Zwangsernährung über eine Magensonde oder die künstliche Beatmung. Holen Sie deshalb unbedingt fachlichen Rat bei Medizinern, Juristen, kirchlichen Vertretern und Beratungsstellen ein!
 

Eine Bestattungsverfügung – sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist ein Thema, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt. Versetzen Sie sich doch einmal in die Lage Ihres Partners, eines engen Verwandten oder guten Freundes: Wüsste er oder sie, was für eine Bestattung Sie sich wünschen?
Eine sogenannte Bestattungsverfügung schafft frühzeitig Klarheit. Diese dient dazu, Ihre Hinterbliebenen darüber zu informieren, welche Arrangements nach Ihrem Tod getroffen werden sollen. Inhalt Ihrer Bestattungsverfügung können beispielsweise Form und Ausrichtungsart der Trauerfeier sein, der Inhalt der Grabrede, eine Liste der zu benachrichtigenden Personen, die Gestaltung des Grabes sowie der Name desjenigen, der im Falle von Unklarheiten die notwendigen Entscheidungen treffen soll.

Was eine Bestattungsverfügung beinhalten sollte

 Juristisch gesehen ist Ihre Bestattungsverfügung eine Willenserklärung, für deren Abfassung keine Vorschriften existieren. Voraussetzung für die Gültigkeit einer solchen Verfügung gibt es im Grunde nur eine: Es muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass Sie diese aus freiem Willen zu Papier gebracht haben.
Damit keine Fragen aufkommen, sollte Ihre Bestattungsverfügung folgende Informationen jedoch auf jeden Fall enthalten: Sie beginnen mit dem Titel, am einfachsten mittels der Überschrift „Bestattungsverfügung“. Es folgt Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum sowie Ihr Geburtsort. Anschließend nennen Sie Ihre konkreten Wünsche bezüglich der gewünschten Bestattungsart sowie des Bestattungsortes. Schließen Sie das Dokument mit Datum und Ihrer handschriftlichen Unterschrift ab.
Damit die Bestattung auch tatsächlich so stattfinden kann, wie Sie es sich gewünscht haben, ist es ratsam, dass Sie in der Bestattungsverfügung weitere Einzelheiten regeln. Beispielsweise könnten Sie Ihre Wünsche bezüglich der Inschrift Ihres Grabsteins angeben. Zur Absicherung Ihrer Wünsche empfiehlt es sich außerdem, die Bestattungsverfügung notariell beglaubigen zu lassen. Bedenken Sie aber, dass Ihren Angehörigen und Freunden die Möglichkeit geben sollten, die Bestattung bis zu einem gewissen Grade nach ihren eigenen Vorstellungen durchzuführen, um so ihrer Trauer auf individuelle Weise Ausdruck verleihen zu können.
 

Sterbekasse - finanzielle Unterstützung im Trauerfall

Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und Vorkehrungen zu treffen fällt vielen Menschen schwer, nimmt den Zurückgebliebenen jedoch eine Last von den Schultern. Denn neben dem Verlust und Schmerz sollten nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen. Seitdem sich die gesetzliche Krankenversicherung aus dem Bereich der Sterbegeldvorsorge zurückgezogen hat, sind viele Erben vor hohen Beerdigungskosten nicht mehr ohne weiteres geschützt. Da eine Bestattung unter Umständen sehr teuer werden und mehrere Tausend Euro kosten kann, macht eine private Sterbegeldversicherung durchaus Sinn. Eine solche Versicherung übernimmt im Trauerfall einen Teil oder sogar die gesamten Bestattungskosten bei gleichzeitig sehr geringen monatlichen Beiträgen. Vor Abschluss einer Sterbekasse-Versicherung sollten Sie in jedem Fall prüfen, ob Ihr Arbeitgeber nicht eine Sterbekasse für Sie als eine Art Sondervergütung eingerichtet hat. Fragen Sie dazu einfach in Ihrer Firma nach, möglicherweise sehen Sie auch auf Ihrem monatlichen Verdienstnachweis eine Zeile mit dem Wort Sterbekasse oder ähnlichen Begriffen.

Sterbekasse ohne Gesundheitsprüfung

 

Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen fällt beim Abschluss einer Todesfallversicherung in der Regel keine Gesundheitsprüfung an. Das heißt, dass Sie unabhängig von Ihrem gesundheitlichen Zustand jederzeit eine Sterbekasse-Versicherung abschließen können. Sollte die versicherte Person während der Aufbauzeit versterben, erstattet die Sterbekasse normalerweise die eingezahlten Beiträge. Ereignet sich der Tod aber aufgrund eines Unfalls während der Aufbauphase, übernehmen Versicherungen zumeist die volle Versicherungssumme zuzüglich etwaiger Bonusleistungen. Sobald die Beitragszeit abgelaufen ist, zahlt die Todesfallversicherung in der Regel die volle Versicherungssumme aus. Ein weiterer Vorteil der Sterbekasse ist, dass sie im Todesfall, sofern keine Angehörigen und auch sonst niemand das Begräbnis organisieren kann, nicht nur für die Kosten der Beerdigung aufkommt, sondern diese auch durch die Versicherung organisiert wird. Hierzu ist es oft möglich, dass Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für Ihre Bestattung bei der Versicherung hinterlegen können. Sorgen Sie mit der Sterbekasse zu Lebzeiten vor und vermeiden Sie so hohe Begräbniskosten für Ihre Angehörigen.

Mit einer Betreuungsverfügung Interessen rechtzeitig festlegen

Solange man selbst noch gesund im Leben steht, verdrängt man gern, wer verantwortlich sein soll, wenn man einmal auf Betreuung angewiesen ist. Wer will sich schon mit der Frage befassen, was mit ihm geschieht, wenn er im Alltag auf die Hilfe und Fürsorge anderer angewiesen ist. Eine Betreuungsverfügung bietet jedoch genau die Möglichkeit, in frühen Jahren eigene Interessen und Wünsche für den Fall einer später notwendigen Betreuung festzuschreiben.

In einer Betreuungsverfügung können eigene Wünsche und Betreuer geregelt werden

Eine Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung, die sich an das Betreuungsgericht und den von Ihnen vorgeschlagenen späteren Betreuer richtet. Der Wille, den Sie in Ihrer Betreuungsverfügung kundtun, ist für das Gericht und den Betreuer maßgebend, solange er nicht Ihrem eigenen Wohl entgegensteht. So können Sie neben Ihrem Wunschbetreuer ganz konkret Ihre Vorstellungen darlegen, für den Fall, dass Sie nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung plötzlich betreuungsbedürftig werden sollten. Diese Vorstellungen umfassen unter anderem den Ort und die Art Ihrer späteren Pflege. Und natürlich können Sie auch andere private Wünsche, wie zum Beispiel Geschenke an Angehörige und Freunde, in die Betreuungsverfügung mit aufnehmen. Obwohl nicht zwingend erforderlich, sollten Sie Ihre Betreuungsverfügung verfassen, solange Sie geschäftsfähig sind. So können Sie eventuell auftretenden juristischen Konflikten Ihrer Angehörigen schon im Vorfeld entgegenwirken.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sinnvoll kombinieren

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie ganz deutlich Ihre Wünsche dar, an denen sich später das Gericht und der Betreuer orientieren müssen. Sinnvoll ist es, Ihre Betreuungsverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Ihre Vorsorgevollmacht können Sie übrigens jederzeit widerrufen. Die Kombination beider Dokumente ist sehr sinnvoll: Sollten einzelne Punkte in der Vorsorgevollmacht unwirksam sein, kann eine Betreuungsverfügung Aufschluss darüber geben, welche Entscheidung Sie für die jeweilige Situation getroffen haben. Das bietet Ihnen die Chance, Ihre persönlichen Wünsche bei Betreuungsbedürftigkeit bestmöglich durchzusetzen.
 

Erbrecht – was Sie wissen sollten

Das Erbrecht ist ein von der Verfassung garantiertes Recht und im Grundgesetz als subjektives Recht verankert, während die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, die das Erbrecht im Detail regeln, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden sind. Es betrifft Sie in Ihrer Funktion als Erblasser und auch Sie in Ihrer Funktion als möglichen Erben. Inhalt des Erbrechts sind Rechtsnormen, die den Übergang des Vermögens durch den Erblasser auf einen oder mehrere Erben regeln.

Das Erbrecht und seine für Erblasser und Erben wichtigen Themen

Das Erbrecht umfasst ganz unterschiedliche Themen, die Sie als Erblasser und auch als Erben betreffen, wozu im Einzelnen folgende Themenbereiche gehören:

  • Testament und Vermächtnis
  • Erbschaft und der Eintritt des Erbfalls
  • Erbschaftsteuern
  • Erbengemeinschaft
  • Pflichtteil

Für Sie als Erblasser ist das Testament Dreh- und Angelpunkt im Erbrecht. Sie als Erblasser sollten sich über die formalen Anforderungen des Testaments informieren und die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag sowie zwischen Testament und Vermächtnis kennen.
Teil des Erbrechts sind auch die Erbschaft und der Eintritt des Erbfalls. In den Bestimmungen über die Erbschaft ist beispielsweise geregelt, welches Erbrecht Sie als Ehegatte haben. Von Bedeutung ist auch die Wirkung der Testamentseröffnung für Sie als Erben und was mit dem Nachlass passiert, wenn Sie als Erbe die Erbschaft ausschlagen.

Erbrechtliche Probleme gibt es oftmals innerhalb einer Erbengemeinschaft, sofern Uneinigkeit hinsichtlich der Betreuung des Vermögens besteht.
Wenn Sie als Erbe vom Testament ausgeschlossen wurden, spielt der Pflichtteil, durch den der Gesetzgeber Ihren erbrechtlichen Anspruch schützt, für Sie eine große Rolle.

Sterbegeldversicherung

Bis zum 31. Dezember 2003 war die Auszahlung von Sterbegeld fester Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Nachdem es ersatzlos gestrichen wurde, nahmen nahezu alle Versicherer die Sterbegeldversicherung in ihre Produktpalette auf. Die klassischen und jahrzehntelangen Anbieter der Sterbegeldversicherung auf dem Versicherungsmarkt sind jedoch die sogenannten Sterbekassen. Diese unterscheiden sich von der Versicherung insofern, als das hier Fehlbeträge entweder mit einer automatischen Herabsetzung der auszuzahlenden Summe oder aber einer Anpassung der Beitragshöhe ausgeglichen werden.
Eine Sterbegeldversicherung ist dagegen eine Kapitallebensversicherung. Mit dieser Versicherung schaffen Sie die finanzielle Grundlage für einen würdevollen Abschied. Auf diese Weise entlasten Sie Ihre nächsten Angehörigen finanziell oder sorgen vor, sofern Sie keine Angehörigen haben, wobei die ausgezahlte Versicherungssumme vergleichsweise gering ausfällt.

Die Sterbegeldversicherung - ihre Merkmale, Inhalte und ihr Nutzen

 

Wie bei einer normalen Versicherung auch, zahlen Sie auch bei einer Sterbegeldversicherung eine monatliche Rate an den Versicherer. Die Beitragszahlungen variieren und es gibt Verträge, für die Sie über einen langen Zeitraum Beiträge entrichten oder auch erst ab einem bestimmten Lebensalter. Die Höhe Ihrer Beitragszahlungen hängt wesentlich von Ihrem Alter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab. Prüfen Sie in jedem Fall, ob die Beiträge in einem adäquaten Verhältnis zur Versicherungssumme stehen. Je älter Sie sind, umso höher fallen diese monatlichen Zahlungen aus. In der Regel lohnt sich eine solche Versicherung nicht mehr ab einem Alter von 65 Jahren. Der am Ende ausgezahlte Betrag ist dann vergleichsweise gering.
Wenn Sie sich doch dazu entschließen sollten, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, achten Sie vor allem darauf, ab wann Ihnen die Versicherungsleistungen zur Verfügung stehen. Manche Versicherungen zahlen die Summe erst nach bestimmten Wartezeiten aus.
Der Zeitpunkt der Auszahlung der Sterbegeldversicherung variiert je nach Anbieter und Vertragsgestaltung. Manchmal wird die Leistung ab einem bestimmten sehr hohen Alter automatisch fällig. Andere Vertragsmodelle laufen lebenslang bis zum Tod. Das schlägt sich vor allem preislich nieder: Je früher eine automatische Auszahlung bei Erleben des vereinbarten Endalters erreicht wird, umso höher fallen die Beiträge aus. Der wirtschaftliche Nutzen der Sterbegeldversicherung ist umstritten, da die ausgezahlten Versicherungssummen sehr klein sind.
Erkundigen Sie sich alternativ nach einer Sterbekasse oder einer Risikolebensversicherung und vergleichen Sie vor Abschluss des Vertrages unbedingt die Konditionen.

Bestattungsvorsorge – die eigene Beerdigung organisieren

Wenn Sie Ihre eigene Beerdigung bereits vorab organisieren möchten und auch Ihre Hinterbliebenen nicht finanziell belasten möchten, dann können Sie mit einer Bestattungsvorsorge Ihre Beerdigung organisieren und finanzieren. Die übliche Variante ist der Abschluss eines Werkvertrages mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Alternativ können Sie eine Bestattungsversicherung abschließen, die von zahlreichen Finanzunternehmen angeboten wird und die nach Umfang und Art der versicherten Leistungen variiert. Nicht zur Bestattungsvorsorge gehört die Grabpflege. Auch die können Sie zu Lebzeiten für eine bestimmte Dauer regeln. Hier ist Ihr richtiger Ansprechpartner die Friedhofsgärtnerei des Friedhofs, auf dem Sie bestattet werden möchten.

Die Bestattungsvorsorge beim Bestattungsunternehmen

Wenn Sie sich für die von einem Bestattungsunternehmen geplante Bestattungsvorsorge entscheiden, profitieren Sie vom direkten Kontakt mit dem Bestatter. Hier zählt vor allem die persönliche Vertrauensbasis, auf deren Grundlage es Ihnen leichter fallen wird, über Ihre persönlichen Wünsche zu sprechen. Zu den Gesprächsinhalten zählen die Art Ihrer Bestattung, die Blumendekoration sowie der gesamte Ablauf. Sie haben auch die Möglichkeit, schon jetzt ein Kleidungsstück zu bestimmen, das Sie im Sarg tragen möchten, sowie die Gegenstände, die Sie bei sich haben möchten. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen an das beauftragte Bestattungsunternehmen gezahlten Beträge auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Dann kann es auch im Falle einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens nicht von den Gläubigern angetastet werden.

Die rechtliche Wirkung des mit dem Bestatter geschlossenen Vertrages

Haben Sie mit einem Bestattungsunternehmen einen Vertrag über die Bestattungsvorsorge geschlossen, kann sein Inhalt von Ihren Erben nicht verändert werden, was gleichermaßen für den von Ihnen festgelegten Bestattungsablauf gilt. Auch wenn die einzelnen Bundesländer eine in den Bestattungsgesetzen festgeschriebene Totenfürsorgepflicht vorsehen, ist Ihr im Rahmen der Bestattungsvorsorge festgelegter Wille vorrangig und deshalb unantastbar. Sollten Sie zu Lebzeiten Sozialhilfe beantragen müssen, darf Ihr bereits abgeschlossener Vertrag über die Bestattungsvorsorge nicht angetastet werden, es sein denn, er übersteigt wesentlich das Verhältnis zu den allgemeinen Lebensumständen.

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