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Ablauf von Beerdigung und Trauerfeier

Nach der Beerdigungsfeier wird der Sarg von Sargträgern oder mit einem Fahrzeug zum Ort der Bestattung gebracht. Die nächsten Angehörigen gehen direkt dahinter. Sind größere Entfernungen zurückzulegen, treffen Sie sich an der Friedhofskapelle und gehen von dort zum Ort des Grabes. Die Grabstätte ist bereits ausgehoben und vorbereitet. Der Geistliche führt die Bestattungszeremonie durch, danach wird der Sarg in die Erde gelassen. Die Trauernden können Blumen oder Erde auf den Sarg streuen. Im Anschluss an die Bestattung können Ihnen die Trauergäste einzeln ihr Beileid aussprechen, sofern Sie dies wünschen.

Die Trauerfeier bildet den Abschluss der Bestattung

Der Bestattung folgt eine Trauerfeier im privaten Rahmen Sie kommen zu Kaffee und Kuchen oder einer anderen Mahlzeit mit Angehörigen, Freunden und Kollegen zum Erinnerungsaustausch zusammen. Das kann bei Ihnen zu Hause, im Haus des Verstorbenen,in einem Café oder Restaurant stattfinden. Eine gastronomische Einrichtung empfiehlt sich, wenn Sie weder Vorbereitungszeit noch Räumlichkeiten haben, die Trauergemeinde zu bewirten. Den Gastraum inklusive Verpflegung buchen Sie einige Tage vor der Beerdigung auch diese Arbeit nimmt Ihnen der Bestatter Ihres Vertrauens gern ab. Während Ihrer Trauerfeier haben Friedhofsmitarbeiter das Grab geschlossen. Wenn Sie möchten, gehen Sie nach der Trauerfeier noch einmal dorthin, um sich in aller Stille noch einmal von dem Verstorbenen zu verabschieden.

Welche Aufgaben übernimmt ein Bestattungsinstitut?

Ein Bestattungsinstitut ist der professionelle Dienstleister rund um den Todesfall. Der Leistungsumfang des Bestatters hängt von Ihrem Auftrag ab und kann individuell geregelt werden. Generell kümmert sich ein Bestattungsinstitut unter anderem um Aufgaben wie die hygienische Versorgung und Einkleidung sowie die Überführung des Leichnams zum Friedhof oder Krematorium. Darüber hinaus bietet Ihr Bestatter Ihnen Unterstützung bei Behördengängen, hilft bei der Beantragung von Versicherungen und steht Ihnen bei der Organisation der Trauerfeier zur Seite. Auch Fremdleistungen wie das Drucken von Todesanzeigen oder die Auswahl des Blumenschmucks können vom Bestattungsinstitut geregelt werden. Ihnen steht natürlich frei, einige dieser Aufgaben selbst zu übernehmen.
Sie können mit einem Bestattungsunternehmer im Vorfeld auch die Details Ihrer eigenen Bestattung besprechen, wie zum Beispiel die bevorzugte Bestattungsart. Die beliebtesten sind:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Luftbestattung
  • Waldbestattung
  • Weltraumbestattung
  • Seebestattung

Wählen Sie ein seriöses Bestattungsinstitut

Die Wahl des Bestattungsinstitutes im Todesfall ist eine sehr persönliche Angelegenheit, zumal der Bestatter Sie als Hinterbliebene in einer sehr schwierigen Zeit begleitet. Darum ist es wichtig, dass Sie sich vorab gut beraten fühlen, um alles Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend regeln zu können . Machen Sie ruhig einen Preisvergleich zwischen verschiedenen Bestattungsinstituten, lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen und entscheiden Sie sich für das beste Preis-Leistungsverhältnis. Es kann auch nicht schaden, in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen zu fragen. Ein seriöses Bestattungsinstitut drängt Sie weder zu Entscheidungen noch versucht es, Ihnen teure Leistungen zu verkaufen, egal ob es sich um Eigen- oder Fremdleistungen Dritter handelt.
Oft tritt man erst in dem Moment mit einem Bestattungsinstitut in Kontakt, wenn ein geliebter Mensch verstorben ist. Wenn Sie im Moment der Trauer mit dieser Aufgabe überfordert sind, kann sich auch ein Familienangehöriger oder Bevollmächtigter darum kümmern.
 

Bestattungskosten richtig einschätzen

Damit die Trauerphase nach dem Tod eines Angehörigen oder guten Bekannten nicht zusätzlich durch hohe Bestattungskosten belastet wird, finden Sie im Folgenden einige nützliche Informationen.

Leider kann man nicht pauschal sagen, wie hoch die Bestattungskosten für eine Beerdigung sind. Der Preis hängt von der Form der Bestattung selbst, von den individuellen Vorstellungen und Zusatzleistungen ab. Auch kann man zwischen zwei Formen von Bestattungsunternehmen unterscheiden, dem Bestatter vor Ort und dem sogenannten Discountbestatter aus dem Internet, der zunächst deutlich günstigere Preise anbietet.

Zusatzleistungen bedeuten höhere Bestattungskosten

Bevor Sie wissen, auf welchen Betrag sich die Bestattungskosten belaufen werden, sollten Sie sich in Ruhe überlegen, wie Sie die Bestattung durchführen möchten. Dieser kleine Fragekatalog kann Ihnen als Orientierung dienen:

  • Wünsche ich eine Trauerfeier?
  • Wen lade ich alles zur Trauerfeier ein?
  • Wie möchte ich den Verstorbenen bestatten: Erd-, Feuer- oder Seebestattung?
  • Auf welchem Friedhof soll die Beerdigung stattfinden?
  • Um sich in Ruhe vom Verstorbenen verabschieden zu können, wird oftmals auch eine Aufbahrung gewünscht.
  • Welcher Blumenschmuck und welche Trauermusik passen am besten zum Verstorbenen?

Wie sich mit Discountbestattern Bestattungskosten einsparen lassen

Auf den ersten Blick sind Discountbestatter deutlich günstiger als herkömmliche Bestattungsunternehmen. Das liegt daran, dass die Angebotspreise der Discountbestatter häufig nur Basisdienstleistungen umfassen. Zusatzleistungen wie die Aufbahrung des Verstorbenen oder Wochenendzuschläge kosten entsprechend mehr. Auch Formalitäten und Dienstleistungen wie Terminvereinbarungen mit der Kirche oder Behördengänge sind oft nicht im Preis enthalten.

Vieles richtet sich bei Discount-Anbietern danach, was Sie selbst in die Hand nehmen wollen und was der Bestattungsdienst für Sie erledigen soll. Wenn Sie auf eine große Trauerfeier und viele "Extras" gerne verzichten, sparen Sie mit einem Discountbestatter deutlich Bestattungskosten ein. Ist Ihnen eine aufwändige Feier für Ihren geliebten Verstorbenen aber wichtig, treffen Sie auch mit dem Bestattungsdienst vor Ort eine gute Wahl.

Allgemeine Regelungen im Bestattungsgesetz

Auch eine Bestattung ist rechtlichen Bedingungen unterworfen. Das Bestattungsgesetz legt fest, dass jeder Verstorbene auf einem Friedhof bestattet werden muss. Für Urnenbestattungen und für das Ausstreuen von Asche gibt es Friedwälder und Friedwiesen. Auch auf Gewässern gibt es speziell ausgewiesene Gebiete. Sie müssen also nicht den lokalen Friedhof wählen, wenn Sie es nicht möchten. Private Bestattungen, etwa auf dem eigenen Grundstück, sind in Deutschland nicht zulässig.
Das Bestattungsgesetz regelt weiterhin, wer eine Bestattung durchführen muss. Das nennt man Bestattungspflicht. Sie betrifft Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern und nahe Verwandte. Bayern, Sachsen und Brandenburg erkennen die eingetragene Partnerschaft bislang nicht als bestattungspflichtig an. Sie können in Ihrem Testament festlegen, wer Ihre Beerdigung durchführen soll.

Die Kostenregelung im Bestattungsgesetz

Im Bestattungsgesetz ist geregelt, wer eine Bestattung bezahlen muss. Das nennt man Kostentragungspflicht. Diese Pflicht obliegt Ihnen, wenn Sie Erbe des Verstorbenen sind auch wenn Sie die Beerdigung nicht veranlasst haben. Besteht das Erbe aus Schulden oder ist ein Überblick über das Erbe nicht möglich, können Sie die so genannte beschränkte Erbenhaftung geltend machen. Die Kosten der Bestattung gehen dann auf eine Person über, die dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war. Ist der Verstorbene durch Verschulden eines anderen Menschen zu Tode gekommen, so können Sie von dem Verursacher die Bestattungskosten einfordern. Das gilt jedoch nicht für Verkehrsunfälle mit Todesfolge.
Wer grundsätzlich die Kosten einer Beerdigung tragen müsste, aber finanziell dazu nicht in der Lage ist, kann einen Antrag bei den zuständigen Sozialbehörden auf Kostenübernahme stellen. Auch das ist im Bestattungsgesetz geregelt.

Die Bestattungsgesetze der Bundesländer

Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz. Es regelt das Friedhofswesen mit Vorschriften zu Grabstätten und deren Unterhaltung sowie das Leichenwesen, also den Umgang mit Leichen und deren Bestattung. Ihr Bestatter kann Ihnen erklären, welche Regelungen für Sie als Hinterbliebener wichtig sind.

Alles Wissenswerte zu Sozialbestattungen

Wenn Sie Erbe eines Verstorbenen sind, sind Sie zur Durchführung der Bestattung gesetzlich verpflichtet. Eine Beerdigung verursacht Kosten, deren Untergrenze bei 1.000 Euro liegt. Wenn aus der Erbmasse des Verstorbenen diese Kosten nicht bestritten werden können und Sie selbst finanziell nicht in der Lage sind, ein Begräbnis zu bezahlen, können Sie die Sozialbestattung beim Sozialamt des Sterbeortes beantragen. Hierfür legen Sie Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie über finanzielle Belastungen des Verstorbenen und von Ihnen vor. Hierzu gehören auch Policen über Sterbe- und Lebensversicherungen. Der Bezug von Arbeitslosengeld II ist nicht Voraussetzung für die Kostenübernahme oder die Bewilligung von Zuschüssen. Hat ein Verstorbener keine Verwandtschaft, kommt das Sozialamt für die Beerdigungskosten auf.

Zuschüsse zu Sozialbestattungen

Sofern der Verstorbene in einem Testament seine Bestattungsart bestimmt hat und die Kosten dafür nicht die ortsüblichen Grenzen übersteigen, wird sein letzter Wille im Rahmen einer Sozialbestattung umgesetzt. Dies gilt für Erd-, Feuer- und Seebestattungen. Das Sozialamt übernimmt die Friedhofs- und Bestattungsgebühren und die Kosten für die Trauerhalle, sofern die Bestattung auf einem kommunalen Friedhof erfolgt.
Außerdem werden bei einer Sozialbestattung übernommen:

  • Die Kosten für rechtsmedizinische Untersuchungen
  • Die Kosten für die zweite Leichenschau im Falle einer Feuerbestattung
  • Die Leistungen des Bestattungsinstitutes
  • Die Kosten für einen Sarg oder eine Urne

Die Sozialbestattung als würdiger Abschied

Auch eine Sozialbestattung ermöglicht den würdevollen Abschied von einem Verstorbenen. Ihr Ablauf erfolgt genauso wie bei einer Beerdigung ohne staatliche Unterstützung. Sie können mit den gleichen Zeremonien und der gleichen Ausstattung von Sarg oder Urne rechnen. Damit wird gewährleistet, dass kein Außenstehender die Sozialbestattung als solche erkennt. Es gibt also keinen Grund, sich zu scheuen, die Kostenübernahme oder einen Zuschuss bei den Behörden zu beantragen. Das Sozialgesetzbuch legt keine Sätze fest. Die Mitarbeiter des Sozialamtes entscheiden individuell von Fall zu Fall über die Höhe der Kostenübernahme zur Sozialbestattung.
 

Die Grabrede bei einer Beerdigung

Zentraler Bestandteil einer Trauerfeier ist die Trauerrede. Sie dient dazu den Trauernden, Persönlichkeit und Leben des Verstorbenen noch einmal ins Gedächtnis zu rufen. Eine gute Trauerrede sollte daher seine Lebensstationen aufgreifen, sollte daran erinnern, was er getan und auf welche Weise er gewirkt hat. Beruf, Hobbys, Aktivitäten, Glaubensgrundsätze, Überzeugungen, Träume und erreichte Ziele: All das kann Inhalt einer Trauerrede sein.
Wichtig ist die richtige Gewichtung. Einerseits sollte sich die Trauerrede dem Leben des Verstorbenen widmen, andererseits sollten Sie als Redner den Trauergästen Trost spenden. Versuchen Sie nicht, Ihre eigene Betroffenheit zu verstecken. Die Trauerfeier soll Raum für gemeinsames Trauern und Gedenken sein.

Selber formulieren oder schreiben lassen?

Sind Sie selbst ein guter Schreiber, sollten Sie auch die Trauerrede selbst formulieren, auf diese Weise wird sie in aller Regel persönlicher ausfallen. Selbstverständlich können Sie sie aber auch von einem anderen Angehörigen, einem Freund des Verstorbenen, einem Geistlichen oder einem professionellen Trauerredner schreiben lassen. Sie brauchen keine Bedenken zu haben, dass Letzterer eine zu unpersönliche Rede abfassen wird, im Gegenteil. Trauerredner sind geschulte, für gewöhnlich sehr einfühlsame Menschen, denen es nicht schwer fällt, die richtigen Worte zu finden.
Haben Sie sich dazu entschlossen, die Trauerrede selbst zu verfassen, lassen Sie sich nicht davon entmutigen, dass es Ihnen möglicherweise nicht gelingt, jede Aussage, jeden Satz professionell zu formulieren. Eine liebevolle, von Ihnen persönlich geschriebene Trauerrede hat genauso viel Wert wie eine, die perfekt ausformuliert ist. Versuchen Sie nicht so sehr, sich an einem formalen Muster zu orientieren, wenn Sie die Trauerrede schreiben. Halten Sie inne und rufen Sie sich schöne Momente oder Gespräche mit der verstorbenen Person in Erinnerung. Versuchen Sie dann, diese Erinnerungen und ihre mit ihnen verbundenen Gefühle in Worte zu fassen. Eine Trauerrede gibt nicht nur den übrigen Gästen der Beerdigung Halt, sondern hilft auch Ihnen bei der Trauerbewältigung.
 

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