Ein familiärer Todesfall bedeutet immer einen tiefen Einschnitt im Leben. Die Trauer ist groß und Handeln fällt schwer. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen, die davon abhängig sind, ob Ihr Angehöriger zu Hause oder im Krankenhaus verstorben ist.
Wenn ein Angehöriger zuhause stirbt …
Sollte Ihr Angehöriger zuhause versterben, ist es wichtig, dass Sie neben weiteren Angehörigen diese Stellen informieren:
- Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Hausarzt. Er stellt die Todesbescheinigung aus, die den Todesfall dokumentiert.
- Setzen Sie sich mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl in Verbindung und melden Sie den Todesfall. Im Idealfall haben Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit einem von Ihnen ausgesuchten Bestattungsunternehmen persönlichen Kontakt aufgenommen.
- Wer sich der Kirche verbunden fühlt, kann bei einem Todesfall den zuständigen Pfarrer kontaktieren. Ist der Tod eines gehörigen noch nicht eingetreten aber absehbar, so kann der Priester auch die Krankensalbung durchführen.
Überstürzen Sie nichts und nutzen Sie die Zeit nach dem Arztbesuch bis zum Eintreffen des Bestattungsunternehmens als intensive und wichtige Phase des Abschiednehmens. Früher war es üblich, sich drei Tage von einem Verstorbenen zu verabschieden – ein bedeutendes Ritual, für das der Gesetzgeber heute maximal 36 Stunden gewährt. Dann wird der Verstorbene in das Beerdigungsinstitut gebracht, wo der Bestatter ihn für die Trauerfeierlichkeiten vorbereitet. Oftmals haben Sie hier nochmals die Möglichkeit sich zu verabschieden.
Wenn ein Angehöriger im Krankenhaus stirbt
Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder auch in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, übernimmt der Pflegedienst die Ausstellung der Todesbescheinigung. Auch dann können Sie als Angehöriger das Bestattungsinstitut auswählen beziehungsweise dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen, sollte dieser sich für ein bestimmtes Bestattungsunternehmen ausgesprochen haben.
Spätestens am nächsten Werktag sollten Sie den Todesfall durch Vorlage der Todesbescheinigung bei dem Standesamt melden, in dessen Bezirk Ihr Angehöriger verstorben ist. Gleichzeitig beantragen Sie die Sterbeurkunde. Sind Sie nach einem Todesfall im Besitz eines Testaments des Verstorbenen, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben.