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Ein familiärer Todesfall und die Formalitäten

Ein familiärer Todesfall bedeutet immer einen tiefen Einschnitt im Leben. Die Trauer ist groß und Handeln fällt schwer. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen, die davon abhängig sind, ob Ihr Angehöriger zu Hause oder im Krankenhaus verstorben ist.

Wenn ein Angehöriger zuhause stirbt …

Sollte Ihr Angehöriger zuhause versterben, ist es wichtig, dass Sie neben weiteren Angehörigen diese Stellen informieren:

  • Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Hausarzt. Er stellt die Todesbescheinigung aus, die den Todesfall dokumentiert.
  • Setzen Sie sich mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl in Verbindung und melden Sie den Todesfall. Im Idealfall haben Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit einem von Ihnen ausgesuchten Bestattungsunternehmen persönlichen Kontakt aufgenommen.
  • Wer sich der Kirche verbunden fühlt, kann bei einem Todesfall den zuständigen Pfarrer kontaktieren. Ist der Tod eines gehörigen noch nicht eingetreten aber absehbar, so kann der Priester auch die Krankensalbung durchführen.

Überstürzen Sie nichts und nutzen Sie die Zeit nach dem Arztbesuch bis zum Eintreffen des Bestattungsunternehmens als intensive und wichtige Phase des Abschiednehmens. Früher war es üblich, sich drei Tage von einem Verstorbenen zu verabschieden – ein bedeutendes Ritual, für das der Gesetzgeber heute maximal 36 Stunden gewährt. Dann wird der Verstorbene in das Beerdigungsinstitut gebracht, wo der Bestatter ihn für die Trauerfeierlichkeiten vorbereitet. Oftmals haben Sie hier nochmals die Möglichkeit sich zu verabschieden.

Wenn ein Angehöriger im Krankenhaus stirbt

Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder auch in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, übernimmt der Pflegedienst die Ausstellung der Todesbescheinigung. Auch dann können Sie als Angehöriger das Bestattungsinstitut auswählen beziehungsweise dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen, sollte dieser sich für ein bestimmtes Bestattungsunternehmen ausgesprochen haben.

Spätestens am nächsten Werktag sollten Sie den Todesfall durch Vorlage der Todesbescheinigung bei dem Standesamt melden, in dessen Bezirk Ihr Angehöriger verstorben ist. Gleichzeitig beantragen Sie die Sterbeurkunde. Sind Sie nach einem Todesfall im Besitz eines Testaments des Verstorbenen, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben.

Kondolenzschreiben – die richtigen Worte finden

Der Tod hinterlässt ein Gefühl der Leere und Sprachlosigkeit. In dieser Situation die richtigen Worte für ein Kondolenzschreiben zu finden, fällt sehr schwer. Das Geschriebene erscheint im Trauerfall plötzlich banal und unpassend. Eine Beileidskarte gehört zum guten Ton, um den Trauernden tröstende Worte zu spenden und Mitgefühl auszudrücken – aber welche Zeilen sind jetzt die richtigen?

Ideen für ein Kondolenzschreiben

Für ein Kondolenzschreiben können Sie entweder geeignete Worte großer Dichter und Trauersprüche wählen oder eigene Zeilen verfassen. Dabei ist ein selbstverfasstes Kondolenzschreiben natürlich persönlicher. Es unterliegt keinem inhaltlichen Aufbau, kann sich aber an dieser Gliederung orientieren:

  • Einleitung
  • Tröstende Worte
  • Würdigende Worte über den Verstorbenen
  • Beileidsbekundung

Bringen Sie in Ihrem Kondolenzschreiben zum Ausdruck, dass auch Sie der Tod der betreffenden Person berührt hat und sie Ihnen wichtig war. Sie zeigen den Angehörigen damit, dass sie in Ihrer Trauer nicht alleine sind und dass viele Menschen sowohl des Verstorbenen gedenken, als auch in Gedanken bei ihnen sind.
Wünschen Sie den Angehörigen viel Kraft und bieten Sie, wenn Sie es möchten und können, Ihren Beistand an. Es ist wichtig, dass die Trauernden sich gegenseitig stützen, damit jeder einzelne seine Trauer bewältigen und den Tod des geliebten Menschen irgendwann akzeptieren kann. Ein Kondolenzschreiben ist der erste Schritt auf dem langen Weg der gemeinsamen Trauerbewältigung.
Sie können ein Kondolenzschreiben auch an die Hinterbliebenen eines Arbeitskollegen oder eines Vereinsmitglieds übersenden - an die Hinterbliebenen jedes Menschen, der Ihr Leben berührt hat oder mit dem Sie einen Teil Ihres Weges gemeinsam gegangen sind. Seien Sie jedoch nicht enttäuscht, wenn Sie von den Hinterbliebenen keine Antwort auf Ihr Schreiben erhalten: Ihre Worte haben die Trauernden in jedem Fall erreicht und in einer schweren Lebenslage ein wenig Trost gespendet.
 

Die Autopsie - Was Sie wissen müssen

Wenn Ihnen die Obduktion eines Verstorbenen geraten wird, geschieht dies zur Klärung der Todesursache und der TodesumständeDie Obduktion, auch Autopsie genannt, wird von speziell ausgebildeten Medizinern vorgenommen. Es werden die äußeren sowie die inneren Merkmale des Todes untersucht und protokolliert.

  • Sollte Ihnen das Krankenhaus die zurAutopsie raten, handelt es sich um eine klinische Obduktion: Dies geschieht, wenn es Unklarheiten bezüglich der Diagnostik oder Therapie des Verstorbenen gibt. Der Arzt kann sie Ihnen aber auch empfehlen, wenn der Verdacht besteht, dass die Todesursache auf einer Erbkrankheit beruht, damit Sie als Angehörige wissen, ob Sie eventuell. auch davon betroffen sein können.
  • In seltenen Fällen wird die sanitätspolizeiliche Autopsie bei Todesfällen außerhalb eines Krankenhauses vom amtlichen Totenbeschauer angeordnet, um die genaue Todesursache zu klären (zum Beispiel wenn der Verdacht vorliegt, dass Umwelteinflüsse für den Tod verantwortlich waren).
  • Nur bei Verdacht auf Fremdverschulden kommt eine gerichtliche Autopsie in Frage: Sie wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft angeordnet.

Anordnung der Autopsie

Wenn Sie selbst den Wunsch haben, dass der Leichnam obduziert wird, wenden Sie sich je nach Art der Obduktion an die zuständige Stelle. Sollte Ihr Angehöriger zum Beispiel in einem Krankenhaus verstorben sein, wenden Sie sich an den behandelnden Arzt, der ihre Bitte an das zuständige pathologische Institut weiterleitet. In diesem Fall entstehen keine Kosten für die Angehörigen oder die Krankenkassen.

Ist die Verweigerung einer Obduktion möglich?

Eine behördlich angeordnete Autopsie (zum Beispiel bei einer meldepflichtigen Krankheit) kann von Ihnen als Angehörige nicht verweigert werden. Dasselbe gilt, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung zur Obduktion gegeben hat.
Wenn die Todesumstände klar sind, akzeptiert man bei einer klinischen Autopsie in den meisten Fällen Ihre Ablehnung. Wird Ihnen zu einer freiwilligen Autopsie geraten, sollten Sie jedoch die Argumente der Ärzte ernst nehmen.
 

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